Unter einem Zahlungsmittelentgelt (Surcharge) versteht man eine zusätzlich erhobene Gebühr für die Bezahlung mit einem bestimmten Zahlungsmittel.
In Deutschland und vielen weiteren (aber nicht allen) Ländern der EU ist das Erheben eines solchen Entgelts für „übliche“ Zahlungsmittel inzwischen unzulässig. Als übliches Zahlungsmittel gelten u.a. Debit- und private Kreditkarten.
Ausgenommen sind Firmen- oder Corporate-Cards und Karten sog. Drei-Parteien-Systeme wie American Express. Aber auch hier gibt es erste Urteile, nach denen beispielsweise eine Co-Branded-Karte von Payback und American Express als Vier-Parteien-System angesehen wird und dem Surcharge-Verbot unterliegen könnte.