Unter Mindestumsatz versteht man eine insbesondere in Deutschland, aber auch Spanien, weitverbreitete Unsitte für Kartenzahlungen einen Mindestbetrag zu fordern.
Auch wenn in den Kartenakzeptanzverträgen ein solcher Mindestumsatz teilweise ausgeschlossen ist, so wird dies in Deutschland ganz im Gegensatz zu bspw. Österreich nicht sanktioniert.
Sollte ein Händler oder Gastronom zwar am Eingang Kartenakzeptanzlogos angebracht haben, den Mindestumsatz nicht deutlich ausweisen, so ist dieser u.U. wettbewerbswidrig, da der Kunde unter dem Hinweis der Kartenakzeptanz in das Geschäft des Händlers gelockt werden könnte und an der Kasse dann zur Barzahlung genötigt würde („Bait and Switch“).
Erfahrungsgemäß bringt es recht wenig, mit Kassenkräften darüber zu diskutieren. Die beste Option ist zweifelsohne das Verlassen des Geschäfts und Zurücklassen der Ware.
Im Restaurant sollte man bei nicht ausgewiesenem Mindestumsatz darauf bestehen, mit Karte zu bezahlen und alternativ die Bezahlung per Überweisung anbieten.