Gestern früh stutzte ich etwas, als ich zwei Belastungen mit gleichem Datum und Betrag von Lidl auf meinem Sparkassen-Konto sah. Es handelte sich um ein und die selbe Bezahlung mit Visa-Karte am 23.12.2023.
Kurze Zeit nach Rückfrage via Facebook Messenger erhielt ich von Lidl per E-Mail die Auskunft, dass es sich um eine technische Störung handeln würde und die Rückbuchung automatisch erfolgen würde.
In der Zwischenzeit erhielt ich gestern weitere Meldungen, dass das Problem wohl auch bei Aral, Rossmann, Rewe und der Deutschen Bahn aufgetreten sei und die Ursache beim Acquirer PayOne liegt, der für viele Unternehmen die Abwicklung von Zahlungen mit Visa vornimmt. Betroffen seien laut Medienberichten Kundinnen und Kunden mit Visa-Karten der DKB, der ING und einiger Sparkassen. Allerdings zeigte auch die Targobank einen Hinweis in ihrem Online-Banking. Daher ist davon auszugehen, dass es sich wohl um ein generelles Problem bei der Abwicklung von Zahlungen im Visa-Netzwerk handelt.
Man sollte natürlich grundsätzlich sein Konto regelmäßig im Blick haben und auf nicht autorisierte Belastungen prüfen, aber wer am letzten Samstag mit Visa bezahlt hat, sollte in den nächsten Tagen vielleicht noch etwas gründlicher schauen.
Wer haftet eigentlich für die Schäden?
Dass Payone die Rückabwicklung der doppelt abgebuchten Belastungen automatisch vornimmt, ist selbstverständlich. Darüber hinaus sollte man sich aber auch mal die Frage stellen, wie es mit der Kompensation evtl. Schäden für Konsumentinnen und Konsumenten aussieht. Der Fehler trat an einem der traditionell umsatzstärksten Tage des Jahres auf. Der Tag vor Heiligabend dient nicht nur dem Großeinkauf für die Feiertage im Lebensmitteleinzelhandel, sondern ist dieses Jahr auch der Tag der Last-Minute-Verlegensheitsgeschenke.
Davon ausgehend, dass gegen Monatsende, rund um Weihnachten, die Konten nicht gerade weniger Bürgerinnen und Bürger ziemlich leer gefegt sein dürften, ist anzunehmen dass es durchaus mehr als nur eine Handvoll Fälle geben dürfte, bei denen die Konten der Geschädigten ins Minus gerutscht sind oder Kreditlinien ausgeschöpft wurden.
Da wären dann zum Einen natürlich anfallende Sollzinsen aufzuführen, aber auch bspw. Kosten für die Beschaffung von Bargeld auf anderem Wege. Wessen mit einer Visa Debitkarte verbundenes Girokonto kein Bargeld mehr hergibt, muss vielleicht von einer Kreditkarte Gebrauch machen, die für Auszahlungen an inländischen Geldautomaten hohe Gebühren vorsieht. Sätze von 3% der abgehobenen Summe, aber mind. 5€ sind keine Seltenheit. Darüber hinaus können natürlich auch Gebühren für die Rückgabe von Lastschriften mangels Kontodeckung entstehen.
Während es sich in den meisten Fällen lediglich um Schäden im Cent-Bereich handeln dürfte, kann das in den oben beschriebenen Fällen durchaus anders aussehen.
Jetzt ist es so, dass kein Konsument einen direkten Vertrag mit Payone hat. Erster Ansprechpartner ist hier der Händler, bei dem eingekauft wurde. Wem also ein messbarer Schaden entstanden ist, der sollte sich zunächst einmal an den Händler wenden. Erfahrungsgemäß zeigt man sich dort sehr kulant, wenn Kundinnen und Kunden sich freundlich über ein negatives Erlebnis äußern und stellen nicht selten einen Einkaufsgutschein aus. Man muss ja nicht gleich mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und einem UNO-Tribunal drohen 😉.
Bei Barclays/Aral kam das Problem auch